Schwerer sexueller Missbrauch einer 6-Jährigen – Zwei Jahre auf Bewährung

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TRIER. Die 1. Große Jugendkammer hat am Mittwoch das Urteil gegen einen 24-Jährigen gesprochen. Hiernach ist der Angeklagte schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der 24-jährige Angeklagte lebte mit seiner früheren Lebensgefährtin in der Region Wittlich.
Am 15.9.2015 soll er mit seinem Finger in das Geschlechtsteil der 6-jährigen Tochter seiner früheren Lebensgefährtin eingedrungen sein.

Der Angeklagte wurde am darauffolgenden Tag festgenommen und befand sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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9 Kommentare

  1. Bewährung? Warum? Damit er „beweisen“ kann, dass er auch ohne Kinder-Befummlung zu Rande kommt? Ab in eine Therapie mit dem Burschen und Verknackung zur Erstattung aller bisherigen und zukünftigen Kosten, die dem Kind, ihren Eltern und der Verwaltung entstanden sind und entstehen werden. Zusätzlich ein Berufsverbot für alle Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sowie unregelmäßige Stichprobekontrollen. Das wären angemessene. erzieherische Maßnahmen. Alles andere (Bewährung und so ein Käse) ist Firlefanz.

    • A. ganz meine Meinung- aber ach der arme junge Mann, hat doch jetzt schon so lange in U-Haft gesessen, dann kann man ihn ja jetzt sofort wieder auf Kinder los lassen, damit er weitermachen kann – oder glaubte der Richter , er könne ihn jetzt mit ruhigem Gewissen, als geheilt entlassen. Bei manchen Urteilen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln und an unserem Rechtssystem zweifeln. Hätte er jetzt unseren Vater Staat geschädigt, hätte er garantiert eine höhere Strafe bekommen, aber so war es ja nur ein „“ KIND „“nur daß die Seele dieses Kindes sehr wahrscheinlich, für immer geschädigt ist. Dieser Richter hat bestimmt keine Kinder, anders kann ich mir so ein Urteil nicht erklären.

    • Eben! Nur weil es nach bisherigen Erkenntnissen bei einem Mal geblieben ist? Denn EIN Mal ist definitiv ein Mal zuviel und Anzeichen einer gewissen pädophilen Veranlagung! Sonst würde man im Leben nicht auf so eine Idee kommen!
      Ich verstehe nicht, wieso die Gesetze zum Schutz der Kinder nicht deutlich verschärft werden – beim besten Willen…!

  2. Es ist nicht zu fassen. Bei schwerem sexuellen Missbrauch mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen, gibt es Bewährung ? Warum ?

    Wenn ich der Vater der Kleinen wäre…

    Das ist einfach eine kranke lächerliche Justiz, und die Politiker wundern sich, dass soviele Menschen die Faxen dick haben von unserem „Rechtsstaat“.

  3. War der Täter Deutscher oder Flüchtling? Nur das ist doch in den heutigen Tagen wichtig. Vermutlich Deutscher. Wo sind denn nun die Verfechter des deutschen Reinheitsgebot? Warum wird hier nicht so ein Aufstand gemacht wie bei dem anderen Thema, wo es um die geklauten Handys ging. Da haben sich ja einige förmlich überschlagen, weil sie dahinter Ausländer vermuteten. Und hier gehts um geschundene deutsche Kinder. Ist Euch das keine Empörung wert, @genauso, @kabumm, @sir motz und andere?

  4. @ reiner unfug, das war ja auch ein deutscher das ist was gaaaanzzz anderes

    Nein es ist erschreckend wie Gerichte urteilen, dieses Urteil ist ja wohl ein Witz Bewährung bei schwerem sexuellen missbrauch eines Kindes da kann man nur den kopf schütteln

  5. Zwei Jahre auf Bewährung? Ein Witz oder?
    Und für eine illegale DVD Kopie gibts 5 Jahre…..
    Society, hope you’re not angry, if I disagree….

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