UPDATE: Pfalzel – SG Nord erlässt Anordnung gegenüber Eu-Rec GmbH

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TRIER/PFALZEL. Wie angekündigt, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord heute den Rechtsanwälten der Eu-Rec GmbH eine Anordnung zukommen lassen. Der Bescheid ordnet die unverzügliche Instandsetzung der Filteranlage an. Anschließend muss die Eu-Rec GmbH die Wiederherstellung der vollen Wirksamkeit der Filteranlage durch Messungen eines Sachverständigen belegen.

Darüber hinaus darf die Abfallentsorgungsanlage erneut nur mit vorgewaschenem Material und ohne Nutzung der Folienwaschanlage betrieben werden. Erst wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Filteranlage wieder in vollem Umfang wirksam ist, kann der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden. Befolgt die Eu-Rec GmbH die Anordnung der SGD Nord nicht, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000,- Euro.

Zum Hintergrund:

Am vergangenen Wochenende sind erneut zahlreiche Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen in Trier-Pfalzel bei der SGD Nord eingegangen. Die SGD Nord hat sofort reagiert und sich mehrere Stunden vor Ort einen Eindruck von den in Trier-Pfalzel auftretenden Gerüchen verschafft. Dabei wurde festgestellt, dass in dem Bereich, in dem das Wohngebiet an das Hafengebiet grenzt, deutliche Gerüche wahrzunehmen waren. Die Gerüche konnten eindeutig der Abfallentsorgungsanlage der Eu-Rec GmbH zugeordnet werden. Eine anschließende Überprüfung im Betrieb zeigte tatsächlich augenscheinliche Mängel an der Filteranlage.
Wird der Grenzwert von 500 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft eingehalten, so kann unter normalen Umständen davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft einer solchen Anlage keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr auftreten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dort gar keine auf die Anlage zurückzuführenden Gerüche mehr auftreten dürfen. An bis zu 10 % der Jahresstunden dürfen nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in Wohngebieten Gerüche von Industriebetrieben wahrnehmbar sein, ohne dass dies schon als erhebliche Belästigung zu werten ist.

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