Land unterstützt kommunale Projekte mit 24,3 Millionen Euro

0

MAINZ. 221 Projekte in ganz Rheinland-Pfalz können in diesem Jahr von der Förderung aus dem Investitionsstock des Landes profitieren. „Wir haben den Kommunen in diesem Jahr 24,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werden wichtige Impulse für das Gewerbe, das Handwerk und damit letztlich für Arbeitsplätze im ganzen Land gesetzt“, sagte Innenminister Roger Lewentz am Montag in Mainz. Die zuwendungsfähigen Kosten der geförderten Projekte belaufen sich auf knapp 90 Millionen Euro.

Typische Fälle für eine Unterstützung aus dem Investitionsstock sind die Sanierung öffentlicher Einrichtungen und der Ausbau von Ortsstraßen. „Wir verstehen diese Förderung nicht nur als kräftigen Motor für die regionale Bauwirtschaft. Die Ausgaben der öffentlichen Hand sind für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk von großer Bedeutung, denn das tatsächlich ausgelöste Investitionsvolumen übertrifft das eingesetzte Fördervolumen meist um das Achtfache“, sagte Minister Lewentz.

Die Förderanträge seien anhand der Dringlichkeit der einzelnen Projekte, der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen und der strukturellen Besonderheiten in den Regionen bewertet worden. So gebe es eine ausgewogene Verteilung auf die kommunalen Gebietskörperschaften im ganzen Land. „Ich freue mich, dass wir trotz Schuldenbremse das Förderprogramm für die Gemeinden auch in diesem Jahr auf hohem Niveau fortführen konnten“, betonte Lewentz. Viele Baumaßnahmen wie Stadthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser oder Projekte der kommunalen Infrastruktur hätten ohne die Unterstützung des Landes in der Vergangenheit nicht verwirklicht werden können.

 

Vorheriger ArtikelPlayoffs können kommen – Bestes Ergebnis der Vereinsgeschichte
Nächster ArtikelVerkehrsunfall fordert zwei Todesopfer

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.