„Klo-Urteil“ – Nasse Hose, kein Schmerzensgeld

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TRIER. Die Klägerin fordert von der Bahn Schmerzensgeld wegen der Folgen des Fehlens einer funktionsfähigen Toilette in einer Regionalbahn. Auf der Strecke von Koblenz nach Trier gab es im Zug keine funktionsfähige Toilette, so dass die Klägerin ihren Harndrang unterdrücken musste. In Trier angekommen schaffte es die Frau nicht mehr bis zur Toilette im Bahnhofsbereich.

Die Klägerin fuhr am 5.10.2014 mit der Bahn von Düsseldorf nach Trier. Der von ihr gebuchte IC2011 traf am Umsteigebahnhof Koblenz aufgrund einer Verspätung erst um 16.35 Uhr ein, weswegen sie ihren planmäßigen Anschlusszug nicht erreichte. Sie setzte ihre Reise mit der Regionalbahn auf der sogenannten Moselstrecke nach Trier fort. Die einzige im Zug verfügbare Toilette war bereits beim Eintreffen in Koblenz defekt. Aufenthaltszeiten an den planmäßigen Haltestellen entlang der Moselstrecke sieht der Fahrplan der Regionalbahn nicht vor.

Das Gericht erklärte, die Klägerin hätte sich vor Beginn der Reise erkundigen müssen, ob es eine Toilette im Zug gebe. Dies habe sie nicht getan, so dass der Deutschen Bahn kein Vorwurf gemacht werden könne.

Außerdem hätte die Frau an einer der Haltestellen aussteigen können. Dies sei einer Reisenden zuzutrauen, so das Gericht. Schmerzensgeld wird die Klägerin daher nicht erhalten.

Damit revidiert das Gericht das Urteil aus erster Instanz. Diese hatte der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro zugesprochen.

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7 Kommentare

  1. Das ist mal wieder ein weltfremdes Urteil wie es nicht anders sein kann.
    Wie der alte Spruch „Die großen läßt man laufen, die kleinen hängt man“.
    Das ist kein Urteil „Im Namen des Volkes“, das ist ein Urteil wo man wieder den Glauben an unsere Justiz verloren hat.

  2. Manchen Menschen wünscht man mal in der Eisenbahn eine gepflegte Diarrhoe (in Trier sagt man Sch…….ei) die dann bis zum nächsten Bahnhof mit einer vielleicht geöffneten Toilette und zusammengekniffenen Backen warten müssen, um sich zu erleichtern.

  3. In ein modernes Schienenfahrzeug gehört eine funktionierende Toilette, die regelmäßig gereinigt und gewartet wird. Das kann man wohl bei den unverschämt hohen Fahrpreisen erwarten.

  4. Was die Deutsche Bahn mit der Moselstrecke gemacht hat ist eine Frechheit , Rückschritt statt Modernisierung.
    Komfort ? Fehlanzeige
    Wie es viel besser geht sieht man wenn man in einen Zug der CFL einsteigt .
    Ich habe die Konsequenzen schon lange gezogen : Bahncard gekündigt und in einen Zug der von Trier aus in Richtung Deutschland fährt bekommen mich keine 10 Pferde mehr.
    Es ist billiger und weniger nervenaufreibend mit dem PKW zu fahren.

  5. Wie hier berichtet: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/folgen-fehlender-toilette-in-regionalbahn/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern-und-recht

    Die zuständige Kammer hat die Klage nunmehr abgewiesen. Dabei hat sie die Frage, ob sich aus dem der Beförderung zugrunde liegenden Vertrag oder aus sonstigen Vorschriften eine allgemeine Verpflichtung der Bahn ergibt, ihren Kunden in Regionalbahnen durchgängig eine funktionsfähige Toilette zur Verfügung zu stellen, ausdrücklich offen gelassen.

    Da fragt man sich doch wirklich, warum hat sich das Gericht nicht damit beschäftigt, zuviel Arbeit, keine Lust oder was ? Warum sind die der Sache nicht nach gegangen ?

    Nur viel schlimmer ist, da steht ein millarden schwerer Konzern auf der einen Seite, auf der anderen der kleine Mann von nebenan.
    Und die Bahn hätte garantiert bis zum Nimmerleinstag prozessiert , man kann es sich ja leisten, nur der kleine Mann der es sich nicht leisten kann, da ist eben keine Gerechtigkeit vor Gericht zu erwarten.

    Ebenso, das Gericht hat keine Revision zugelassen, warum ? Gut, es bliebe noch der Beschwerdeweg übrig, nur wovon will der kleine Mann das zahlen ?

    Egal wie rum, n dicke Brieftasche regiert eben die Welt.

    • Zum Fall: Die betroffene Dame ist wohl nicht auf das Geld angewiesen und hat immer klar gemacht das es ihr um die Sache und nicht ums Geld ging. Und die Bahn hat ja indirekt ihre Schuld eingestanden, sonst hätte sie sich nicht vergleichen wollen.
      Dieser Prozess lässt deutliche Parrallelen zum Trierer Baumsturzerkennen: Da hat das Gericht ja ach nicht hinter die Kullissen geguckt und die Verantwortlichen nicht behelligt.

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