Asylpaket II: „Harte aber notwendige Maßnahmen zur Begrenzung“

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BERLIN/TRIER. „Mit dem Asylpaket II schaffen wir, nach einem mühsamen Prozess, auf nationaler Ebene weitere Voraussetzungen zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen. In dieser Woche bringen wir das Paket, das die klare Handschrift der Union trägt, auf den Weg und werden es in der nächsten Sitzungswoche beschließen“, betont der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Bernhard Kaster.

Mit dem neuen Asylpaket werden Asylverfahren – insbesondere für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, die kaum Erfolgsaussichten auf Asyl haben – deutlich beschleunigt. „Wir werden spezielle Zentren schaffen, von denen aus eine Rückführung von Ausreisepflichtigen im Schnellverfahren dann unmittelbar erfolgen kann“, so Kaster. Außerdem umfasst das Paket die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, den Abbau von Rückführungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen sowie die Möglichkeit, die Flüchtlinge an Integrationskosten zu beteiligen, betont der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg.
„Das sind weitere wichtige Schritte, um die Flüchtlingszahlen langfristig spürbar zu reduzieren“, so Kaster. Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären wäre ein zusätzlicher Schritt, zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen. „SPD und Grünen sollten ihre Blockade gegen ein Gesetz, dass diese Länder zu sicheren Herkunftsländern erklärt, schnellstmöglich aufgeben“, betont Kaster.
Die neuen Aufnahmeeinrichtungen sollen zukünftig für das komplette Asylverfahren zuständig sein und demnach sollen auch Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen von dort aus erfolgen. „Mit optimierten zeitlichen Abläufen soll es möglich werden, innerhalb einer Woche das Asylverfahren durchzuführen. In dieser Zeit müssen die Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung wohnen und erhalten nur dann Leistungen, wenn sie sich an diese Auflagen halten“, so Kaster. Um die Flüchtlingsströme besser bewältigen zu können und zu begrenzen, wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem werden Abschiebungshindernisse weiter abgebaut: Dem Missbrauch von ärztlichen Attesten, um die Abschiebung zu verhindern, wird mit dem neuen Gesetz entgegengewirkt und zur Passersatzbeschaffung wird eine neue Organisation gegründet, mit der die Bundespolizei die Länder besser bei der Abschiebung unterstützen kann.
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