Lebenslang – Urteil im Fall Laura-Marie verkündet

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TRIER. Im Mordfall Laura-Marie hat das Landgericht Trier sein Urteil verkündet. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige die 16-jährige Laura-Marie ermordet hat, um von einer anderen Tat, nämlich einer versuchten Vergwaltigung, abzulenken.

Der Angeklagte nahm die Urteilsverkündung von Richterin Schmitz regungslos hin.

Der 25-Jährige, der sich am Tattag noch Videos zum Thema Vergewaltigung angesehen hatte, nutze laut der Kammer eine ihm sich gebende Gelegenheit aus, um seinen Sex- und Vergewaltigungsphantasien nachzugehen.

Laura-Marie wollte noch einem gemeinsamen Abend ihren Ex-Freund in Trier-Süd besuchen und zur Bushaltestelle am Bahnhof gehen. Der Angeklagte bot ihr an, sie zum Bahnhof zu begleiten. Er wolle vorher allerdings noch kurz nach Hause, um eine DVD zu holen, die er mit seiner Schwester schauen wolle. Bei dieser Gelegenheit nahm er ein Klappmesser und Seile aus seiner Wohnung und deponierte diese am späteren Tatort. Die Kammer sah darin eine Planung der Tat.

Auf dem gemeinsamen Weg zum Bahnhof habe sich der Angeklagte dem Opfer sexuell genähert. Als diese sich jedoch heftig, sowohl verbal als auch körperlich gewehrt habe, habe der Angeklagte sein Messer gezogen und dem Mädchen viermal in den Oberkörper gestochen. Laura-Marie erlitt innere und aüßere Blutungen, an denen sie auch verstarbt.

Zur Vertuschung seiner Tat, schickte der Täter dem Opfer kurz darauf eine Nachricht, dass er es schade finde, dass man den Weg zum Bahnhof nicht gemeinsam beschritten hätte. Nachdem er sich dem Messer und seiner blutverschmierten Kleidung entledigt hatte, ging er nach Hause.

Am nächsten tag kehrte er mit Grillanzünder zum Tatort zurück und zündete die Leiche an, um seine Tat zu vertuschen. Anschließend fuhr er mit dem Fanbus zum Auswärtsspiel der Trierer Eintracht nach Elversberg. Zurück in Trier ging er erneut zur Leiche und zündete diese ein weiteres Mal an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dies tat, um die versuchte Vergewaltigung zu verschleiern, was als Merkmal für Mord gewertet wurde.

Eine Sicherheitsverwahrung oder eine besondere Schwere der Tat wurde vom gericht nicht angeordnet bzw. festgestellt, da es „hierfür keine juristische Rechtfertigung“ gebe, so Richterin Schmitz.

Gegen das Urteil kann der Angeklagte innerhalb eines Monats Revision einlegen.

 

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