Bundespolizei nimmt gesuchten Grabscher fest

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Foto: Symbolfoto

MERZIG/TRIER. Die Bundespolizei Trier hat am Freitagmorgen einen Tatverdächtigen zur Untersuchungshaft in das Trierer Gefängnis eingeliefert. Der 29 Jahre alte Syrer steht im Verdacht, am Freitag, 8. Januar 2016, gemeinsam mit einem zweiten Tatverdächtigen, in zwei Fällen Mädchen in Zügen zwischen Serrig und Merzig körperlich bedrängt und belästigt zu haben.

Außerdem hatte einer der Tatverdächtigen einem der Mädchen das Handy aus der Hand genommen und ihr, nachdem sie das Telefon wieder an sich genommen hatte, den Weg zum Ausgang des Zuges versperrt.

In einem weiteren Fall griff einer der Tatverdächtigen dem 17-jährigen Tatopfer unvermittelt zwischen die Beine und an die Brust.

Die Bundespolizei hat auch den zweiten Tatverdächtigen identifiziert. Nach dem 28 Jahre alten Tunesier wird gefahndet. Beide befinden sich im Asylverfahren.

Nachdem die zwei Mädchen Anzeige bei der Polizei in Saarburg und bei der Bundespolizei in Trier erstattet hatten, ermittelte die Bundespolizei mit Hochdruck. Videos aus Zügen wurden ausgewertet, über die Medien wurden Zeugen gesucht, die Geschädigten wurden vernommen. So konnten die beiden Männer als Tatverdächtige ermittelt werden.

Die Hinweise und Spuren führten die Ermittler der Bundespolizei nach Merzig und Perl. Am Donnerstagnachmittag wurde der Tatverdächtige Syrer in der Stadtmitte von Merzig erkannt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier von der Polizei festgenommen.

Am Freitagmorgen wurde der Mann von der Bundespolizei dem Haftrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt. Der erließ Haftbefehl wegen Nötigung und tätlicher Beleidigung und ordnete Untersuchungshaft für beide Tatverdächtigen an.

 

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6 Kommentare

  1. Untersuchungshaft, da werden sie dann spätestens nach dem Verfahren wieder entlassen, die einzig richtige Konsequenz für Personen die sich im Asylverfahren befinden und straffällig werden wäre die Abschiebehaft bis sie das Land verlassen.

  2. Interessant hier mehrere Sachen:

    Nachdems ja jetzt die Dienstanweisung gibt, die Nationalität der Täter nciht mehr zu verschweigen, um den Rechten den Wind aus den Segeln zu nehmen schwenken jetzt die Presseorgane diesbezüglich wieder zum soviel zum Thema freie Presse.
    Ausserdem gibts jetzt sicher auch ne Anweisung, hart durchzugreifen, an die Polizei, um die Bürger zu beruhigen usw. und vielleicht auch um abzuschrecken.
    Rauskommen wird dabei nciht viel, denn da Merkel ihn ja ohne Formalitäten an der Grenze eingeladen hat, wo wie man früher arme Verwandte aus der Zone einladen konnte, wissen wir nicht, ob erschon vorbestraft ist, als Ersttäter gibts höchstens nen Strafbefehl. Um den zu kriegen gibts ne Gerichtsverhandlung mit Pflichtverteidiger und allen demokratischen Schikanen, das zahlt natürlich alles der Steuerzahler, dürfte so 5 stellig sein. Und den Strafbefehl zahlen kann er nicht, also wird er den auf unsere Kosten absitzen und dann noch richtig kriminell werden und ein lebenslanger Sozialfall, den wir mitfinanzieren werden haha.

    • Bleibt abzuwarten… Das sind auch nur Mutmaßungen, aber das Recht gilt für alle – ebenso wie die Strafen. Ich glaube, alle politischen Lager sind sich inzwischen einig, dass so etwas auch Einfluss auf das Asylverfahren haben muss, aber davon mal abgesehen, ist ein 5-stelliger Kostenbetrag noch etwas hoch gegriffen und wenn man einen Strafbefehl nicht bezahlen kann, wird er die Zeit alternativ im Gefängnis absitzen müssen…
      Ob mit anschließendem Flugticket in die Heimat oder ohne, wird sich noch zeigen.

      • Kannst ja mal ausrechnen was ein Ermittlungs- und anschliessendes Gerichtsverfahren incl. Gehälter Polizisten, Staatsanwalt, Richter,….. kostet.

        • Die Kosten kommen natürlich noch oben drauf und es gibt nicht viel, was sich der Staat nicht irgendwie wieder holt.
          Ansonsten kann man sich die Zahlen natürlich auch schön hoch rechnen. Die Gehälter der Polizei beispielsweise werden auch gezahlt, wenn keine Straftaten verübt werden. Der jeweilige Aufwand in diesem Fall – also die Kosten des Verfahrens – werden aber gewöhnlich vom Verlierer des Prozesses getragen. Wenn jeder auch noch die jeweiligen Gehälter der Beamten bezahlen müsste, die an jeweiligen Verstößen ermittlungstechnisch beteiligt waren, würde es ja noch mehr Privat-Insolvenzen hierzulande geben.

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