Kommunen erhalten mehr Landesgeld für Flüchtlingsarbeit

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RLP. Wie im Ende 2015 geänderten Landesaufnahmegesetz vorgesehen, hat das Land den rheinland-pfälzischen Kommunen in den vergangenen Tagen 68 Millionen Euro für die Bewältigung der Aufgaben in Zusammenhang mit den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Davon werden 44 Millionen Euro als Abschlag für 2016 geleistet. Die restlichen 24 Millionen Euro werden als pauschaler Betrag für die Beteiligung an den Aufwendungen des Jahres 2015 geleistet.

„Dies versteht sich als gerechte Anerkennung der Flüchtlingskosten für die Kommunen im Zuge der unvorhergesehenen Entwicklungen im vergangenen Jahr. Das Land steht also zu seinen Kommunen“, so Integrationsministerin Irene Alt.
Zusätzlich verteilt das Land laut Landesaufnahmegesetz ab 2016 jährlich pauschal weitere 35 Millionen Euro auf die Kommunen. Diese Gelder sollen insbesondere der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und geduldeten Ausländern dienen.

Außerdem hat sich ab dem 1. Januar 2016 die Erstattungspauschale erhöht, die das Land an die Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zahlt. Demnach leistet das Land nun ab Verteilung eines Flüchtlings in die Kommune eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Flüchtling – bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeht.

„Damit erhöht sich die bisherige Erstattungspauschale von 513 Euro effektiv um zusätzliche 335 Euro. Das ist eine stattliche Erhöhung“, betont Alt.

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