Das neue Jahr sicher begrüßen

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TRIER. Es zischt, blitzt, funkelt und kracht – besonders für junge Menschen ist das Silvesterfeuerwerk ein großer Spaß. Damit Verletzungen die Feierlaune nicht trüben, sind einige Regeln dringend zu beachten.

Es empfiehlt sich, ausschließlich Feuerwerk zu zünden, das eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und einen BAM-Hinweis trägt. Auf Billigimporte ohne Kennung sollten Verbraucher verzichten. Sie enthalten oft zu große Mengen an explosiven Stoffen. Gefährlich ist es auch, an Feuerwerkskörpern herumzubasteln.

Für Kinder ab zwölf Jahren eignet sich Feuerwerk der Klasse „F1“, zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Diese Produkte können das ganze Jahr über verwendet werden. Raketen und Böller der Kategorie „F2“ dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren kaufen und abfeuern, und das lediglich am Silvestertag ab 18 Uhr und am Neujahrsmorgen bis 7 Uhr. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Produkte, die mit „F3“ und „F4“ gekennzeichnet sind, stehen ausschließlich Pyrotechnikern zur Verfügung.

Tipps für eine unbeschwerte Silvesternacht

– Beachten Sie die Hinweise auf der Bedienungsanleitung der Raketen und Böller
– Zünden Sie Raketen und Böller nur, wenn Sie nicht alkoholisiert sind
– Feuerwerkskörper ab der Klasse „F2“ gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen
– Böller und Raketen sollten Sie nur im Freien verwenden
– Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Bäumen, Autos und Gebäuden
– Feuern Sie Feuerwerkskörper nicht aus der Hand ab
– Raketen brauchen eine stabile Abschussrampe, damit sie senkrecht starten können
– Zünden Sie Blindgänger nicht nochmal an, sondern lassen Sie sie am besten liegen
– Wer lärmempfindlich ist, sollte Gehörstöpsel tragen
– Kinder nicht alleine lassen

Feuerwerk am nächtlichen Himmel sieht schön aus, setzt aber auch chemische Stoffe frei. Es empfiehlt sich daher, deutlichen Abstand zum Rauch zu halten. Das gilt besonders für Menschen mit chronischen Lungenkrankheiten, so die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Wer besonders empfindlich ist, sollte sich das Feuerwerk lieber von drinnen ansehen. Auch beim Abbrennen von Wunderkerzen werden chemische Substanzen frei. Sie sollten daher nur im Freien und in gut belüfteten Räumen angezündet werden. Kinder dürfen mit Knallkörpern und auch mit Wunderkerzen nicht alleine gelassen werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass sie sich verbrennen und vergiften.

Wenn doch etwas passiert, gilt es, schnell zu handeln. Bei kleinflächigen Verbrennungen sollte man betroffene Hautstellen sofort mit lauwarmem Leitungswasser etwa zehn Minuten lang kühlen. Bilden sich Blasen, ist es sinnvoll, zum Arzt zu gehen. Rufen Sie bei starken oder großflächigen Verbrennungen sofort mit der Nummer 112 den Rettungsdienst, rät die Gesundheitskasse. Das gilt auch bei Gehörschäden, Augenverletzungen und starken Blutungen. Bei einer stark blutenden Wunde ist ein Druckverband hilfreich. Ist kein Verbandszeug zur Hand, eignet sich dafür zur Not auch ein sauberes Geschirrtuch. Der verletzte Körperteil sollte hochgelagert werden. Wichtig ist außerdem, den Verletzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu beruhigen.

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